Pflegehilfsmittel

Sind im häuslichen Umfeld Privatpersonen für die pflegerische Versorgung zuständig, müssen Pflegehilfsmittel auf die individuelle Pflegesituation abgestimmt und selbst beschafft werden. Nicht alle dieser Hilfsmittel müssen aus eigener Tasche gezahlt werden.

Allgemeine Erläuterung / Verbreitung / Indikation:

Die Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch steht grundsätzlich allen Pflegebedürftigen zu, die von der Pflegeversicherung in einen der fünf Pflegegrade eingestuft sind. Allerdings erfolgt die Kostenübernahme nicht automatisch, die „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“ nach § 78 Abs. 1 in Verbindung mit § 40 Abs. 2 SGB XI müssen individuell bei der Pflegeversicherung beantragt werden.

Ihre Pflegekasse unterstützt Sie mit Produkten, die den täglichen Pflegealltag erleichtern. Die Pflege muss in einem häuslichen Umfeld, z. B. der eigenen Wohnung, Wohnräumen bei Verwandten oder einer Pflege-WG, erfolgen und von einer privaten Pflegeperson durchgeführt werden.

Ab der Pflegestufe 0 können Sie bis zu einem Wert von 40,00 Euro pro Monat folgende Pflegehilfsmittel in Anspruch nehmen.

Hilfsmittel / Produkte:

Sogenannte Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind:

  • saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch und wiederverwendbar
  • Fingerlinge
  • Mundschutz
  • Einmalhandschuhe
  • Schutzschürzen zum Einmalgebrauch und/oder wiederverwendbar
  • Desinfektionsmittel für Hände und Flächen.

Versorgung durch uns:

Um Ihren genauen Bedarf zu ermitteln kommen wir sehr gerne zu Ihnen oder auch Sie zu uns. Nach genauer Absprache werden wir die Pflegehilfsmittel für Sie bei der Krankenkasse beantragen damit Sie monatlich die gewünschten Artikel bekommen.